Spracherkennung in der Arztpraxis ohne Cloud

Arztbriefe, Befunde, Verlaufsdokumentation: Ein großer Teil des Praxisalltags ist Schreiben. Spracherkennung kann hier viel Zeit sparen. Doch was diktiert wird, sind Gesundheitsdaten. Die DSGVO zählt sie zu den besonders geschützten Kategorien (Art. 9), und zusätzlich gilt die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB).

Was bei Spracherkennung aus der Cloud zu klären ist

Auch Ärztinnen und Ärzte dürfen externe Dienstleister einbeziehen, soweit das für deren Leistung erforderlich ist, und müssen dafür sorgen, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Hinzu kommen die Pflichten der DSGVO, etwa ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28), und bei Anbietern außerhalb der EU die Frage der Datenübermittlung. Das ist lösbar, aber es ist Arbeit, und es muss für jede Software gelöst sein, in die Patientendaten diktiert werden.

Lokal erkannt: keine Diktate beim Dienstleister

Läuft die Spracherkennung auf dem Rechner in der Praxis, verlassen Audio und Text den PC nicht. Für die Diktate gibt es dann keinen externen Empfänger und keine Verarbeitung in einem fremden Rechenzentrum.

Prüfen Sie trotzdem, was eine Software außer den Diktaten überträgt, etwa zur Lizenzprüfung, und stimmen Sie sich im Zweifel mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

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Quellen

Diktieren statt tippen

Taste drücken, Satz sprechen, noch einmal drücken. Der Text steht dort, wo Sie gerade schreiben – und Ihre Stimme bleibt auf Ihrem PC.

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