Spracherkennung in der Arztpraxis ohne Cloud
Arztbriefe, Befunde, Verlaufsdokumentation: Ein großer Teil des Praxisalltags ist Schreiben. Spracherkennung kann hier viel Zeit sparen. Doch was diktiert wird, sind Gesundheitsdaten. Die DSGVO zählt sie zu den besonders geschützten Kategorien (Art. 9), und zusätzlich gilt die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Was bei Spracherkennung aus der Cloud zu klären ist
Auch Ärztinnen und Ärzte dürfen externe Dienstleister einbeziehen, soweit das für deren Leistung erforderlich ist, und müssen dafür sorgen, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Hinzu kommen die Pflichten der DSGVO, etwa ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28), und bei Anbietern außerhalb der EU die Frage der Datenübermittlung. Das ist lösbar, aber es ist Arbeit, und es muss für jede Software gelöst sein, in die Patientendaten diktiert werden.
Lokal erkannt: keine Diktate beim Dienstleister
Läuft die Spracherkennung auf dem Rechner in der Praxis, verlassen Audio und Text den PC nicht. Für die Diktate gibt es dann keinen externen Empfänger und keine Verarbeitung in einem fremden Rechenzentrum.
Prüfen Sie trotzdem, was eine Software außer den Diktaten überträgt, etwa zur Lizenzprüfung, und stimmen Sie sich im Zweifel mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Worauf Praxen beim Testen achten sollten
- Fachbegriffe: Testen Sie mit echten, anonymisierten Beispieltexten aus Ihrem Fach. Medikamentennamen und Fachwörter sind die Stellen, an denen jede Erkennung zuerst stolpert. Wichtig ist, ob Sie der Software Ihre Begriffe beibringen können.
- Ihr Praxisverwaltungssystem: Prüfen Sie, ob die Software direkt in die Textfelder Ihres Systems schreibt. Läuft es über Fernzugriff, testen Sie genau diesen Weg.
- Mehrere Behandlungsräume: Achten Sie darauf, wie die Lizenz Geräte und Personen zählt.
- Mikrofon: Ein Headset oder ein nahes Mikrofon schlägt das eingebaute Mikrofon eines Laptops, besonders wenn es im Raum nicht ruhig ist.
- Kontrolle: Spracherkennung macht Fehler. Lesen Sie jeden erkannten Text, bevor er verwendet wird, besonders Zahlen, Dosierungen und Seitenangaben.
So macht es atomAI Scribe
- Erkennung auf dem PC, ohne Grafikkarte. Audio und Text verlassen den Rechner nicht; an uns gehen nur die Anmeldung und die Freischaltprüfung, nie Diktatinhalte (siehe Datenschutzerklärung).
- Schreibt in jedes Windows-Programm mit Textfeld:
Strg + Alt + D(änderbar), sprechen, noch einmal drücken. - Satzzeichen und Großschreibung automatisch, dazu „Scribe, neuer Absatz“, „Scribe, streich das“, „Scribe, kopier das“ und „Scribe, abbrechen“.
- Eigenes Wörterbuch und Textbausteine ab der Standard-Stufe, für Fachbegriffe und wiederkehrende Formulierungen.
- Eine Team-Stufe mit bis zu zehn Geräten, zum Beispiel für mehrere Behandlungsräume.
Was Scribe nicht ist
- Kein Medizinprodukt. Scribe schreibt, was Sie sagen. Es interpretiert, bewertet oder prüft nichts.
- Es bringt keine medizinischen Fachwörterbücher mit; Ihre Begriffe tragen Sie im Wörterbuch ein.
- Es tippt wie eine Tastatur. Eine Schnittstelle zu Praxissoftware gibt es nicht, und Aufnahmen vom Diktiergerät tippt es nicht ab.
- Nur Windows 10 und 11. Beim ersten Start zeigt Windows einen SmartScreen-Hinweis: „Weitere Informationen“, dann „Trotzdem ausführen“.
- Die Website und der Kauf sind auf Englisch; die App selbst gibt es auf Deutsch.
Quellen
- § 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen
- Art. 9 DSGVO – Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter
Diktieren statt tippen
Taste drücken, Satz sprechen, noch einmal drücken. Der Text steht dort, wo Sie gerade schreiben – und Ihre Stimme bleibt auf Ihrem PC.
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